Ganzheitliche Brandschutzkonzepte

nach vfdb-Richtlinie 01/01 oder Anlage 2 zum Bauvorlagenerlass brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus
- vorbeugendem baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz,
- organisatorischem (betrieblichen) Brandschutz
- und abwehrendem Brandschutz.

Unter Berücksichtigung
- der Nutzung,
- des Brandrisikos
- und des zu erwartenden Schadensausmaßes
werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung
im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.

Das Brandschutzkonzept ist auf den Einzelfall abgestimmt und dient zur Vorlage
bei der Genehmigungsbehörde außerdem als Grundlage für die
- Planung des Gebäudes
- Fachplanung, Bauausführung und Koordination der Gewerke
- Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen
- Nutzung des Gebäudes
- Organisation des betrieblichen Brandschutzes
- Einsatzplanung der Feuerwehr.

Brandschutztechnische Bauüberwachung

geprüfte Sachverständige für brandschutztechnische Bau- und
Objektüberwachung (Eipos) Reg.-Nr. 1001-HH-14-2014 bauausführung

-Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
-Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
-Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen
-Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
-Erstellen eines Statusberichts einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

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